Für den Kirchenaustritt sind in Hessen seit dem 01. März 2017 nicht mehr die Amtsgerichte zuständig. Diese Aufgabe wurde den Stadt- und Gemeindeverwaltungen übertragen.
In Baunatal muss der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft persönlich beim Bürgerbüro erklärt werden.
Sie benötigen dazu Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass. Der Kirchenaustritt ist mit einer Gebühr in Höhe von 30,00 Euro verbunden.
Alternativ kann auch eine schriftliche Austrittserklärung abgegeben werden. Bei einer schriftlichen Erklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einem Ortsgericht beglaubigt sein. Hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.