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Führungszeugnis

Was steht eigentlich in einem Führungszeugnis und wofür wird es benötigt?

Die Vorlage eines Führungszeugnisses ist im öffentlichen Dienst regelmäßig und in der Privatwirtschaft gelegentlich Voraussetzung für die Einstellung von Stellenbewerbern. Auch um behördliche Genehmigungen zu erlangen, werden Führungszeugnisse benötigt. Sie geben Auskünfte, ob über die Betroffenen in dem beim Generalbundesanwalt geführten Bundeszentralregister Straftaten registriert sind und wenn ja, welche.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesjustizamt.de


Für die Beantragung von Führungszeugnissen ist mitzubringen:

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass sowie

  • bei einem behördlichen Führungszeugnis die genaue Adresse der Behörde und der Verwendungszweck, ggf. ein Aktenzeichen (Belegart O)
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis ein entsprechender Nachweis der anfordernden Stelle
  • Gebühren je Führungszeugnis: 13,00 €

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses ist die persönliche Vorsprache der Antragstellerin/des Antragstellers unter Vorlage des Ausweisdokumentes erforderlich. Bitte beachten Sie: Die Erteilung einer Vollmacht an Dritte für die Beantragung des Führungszeugnisses ist nicht zulässig.