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Stadtteil Großenritte

Großenritte

Luftbild des Baugebietes Nr. 17, 1. Änderung "Das Ried" 
Luftbild des Baugebietes Nr. 17, 1. Änderung "Das Ried"

Bebauungsplan Nr. 17, 1. Änderung "Das Ried"

Gesetzgeber und Landesplanung fordern, dass zur weiteren Siedlungsentwicklung vorrangig die Nachverdichtung bestehender Ortslagen erfolgen soll.
Dazu sind vorrangig Baulücken und innerörtliche Flächen zu nutzen, deren landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr erforderlich ist.

Mit dem hier veröffentlichten Bebauungsplan folgt die Stadt dieser Intention.

Der Bebauungsplan wurde am 20.07.2015 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal als Satzung beschlossen.

Im vorliegenden Fall führt ein privater Investor die Erschließung durch und vermarktet die Grundstücke.

Bei allen Grundstücksfragen wenden Sie sich daher an die RDV GmbH Immobilien in Baunatal. Baurechtliche Fragen können Sie mit dem Produktbereich Stadtplanung, Landschafts- und Freiraumplanung des Fachbereiches Bau und Umwelt im Rathaus der Stadt Baunatal klären.

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Zum Bebauungsplan 17-1 Änderung bieten wir Informationsmaterial zum Herunterladen an. Die Dokumente liegen im PDF-Format vor.


Luftbild Baunatal Großenritte mit eingezeichnetem Baugebiet 100B 
Luftbild Baunatal Großenritte mit eingezeichnetem Baugebiet 100B
Stadtplan Baunatal Großenritte mit eingezeichnetem Baugebiet 100B 
Stadtplan Baunatal Großenritte mit eingezeichnetem Baugebiet 100B

Bebauungsplan Nr. 100B „Weißes Feld“

Das ca. 2,8 ha große Plangebiet liegt im Nordwesten des Baunataler Stadtteils Großenritte am räumlichen Übergang zwischen Siedlungs- und Landschaftsraum an einem nach Südosten einfallenden Hang.
Das Plangebiet wird im Süden durch bestehende Wohnbebauung, im Westen durch einen Landwirtschaftsweg (Wegeparzelle 117, Flur 4) sowie im Osten durch die Straße "Holzweg" begrenzt. Im Norden schließen ausgedehnte, landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Das nähere Umfeld im Süden und Osten ist durch private Wohngrundstücke - vorwiegend mit ein- bis zweigeschossigen Ein-/ Zweifamilienhäusern und deren Gärten - geprägt. Im Norden und Westen bestimmen Ackerflächen das Landschaftsbild.
Im nördlichen Nahbereich verläuft in einem Abstand von ca. 100 m Entfernung in West-Ost-Richtung die "Liesel" mit randlich begleitenden Gehölzaufwuchs (u. a. Erlen), die im Osten in die "Leisel" mündet (beide oberirdische Gewässer 3. Ordnung).

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Zum Bebauungsplan 17-1 Änderung bieten wir Informationsmaterial zum Herunterladen an. Die Dokumente liegen im PDF-Format vor.