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25.08.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Hessen

Was gilt wann?

Corona-Regeln in Hessen. Was gilt wann?

Die Hessische Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz angepasst. „Angesichts kontinuierlich steigender Infektionszahlen bleiben Abstands- und Hygieneregeln für alle weiter wichtig“, betont der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir. Er ruft alle, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen dazu auf, die flächendeckenden kostenlosen Impfangebote wahrzunehmen.

Im Landkreis Kassel liegt die Inzidenz wieder über 50, daher werden die ab einer Inzidenz von 35 geltenden Regeln weiter ausgeweitet.

Für Ungeimpfte gilt bereits seit Indizenz ab 35 die Testpflicht u.a. in der Innengastronomie, in Kultur- und Sportstätten sowie beim Friseur.

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung im Überblick:

Ab einer Inzidenz von 35:

Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) entsprechend des MPK-Beschlusses:

  • 3G-Regel in den Innenräumen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten sowie körpernahen Dienstleistungen (u.a beim Friseur) und beim Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Hotelgäste müssen zweimal wöchentlich einen Negativnachweis vorlegen.

Ab einer Inzidenz von 50:

  • Veranstaltungen können im Freien genehmigungsfrei mit bis zu 500 Personen und in Innenräumen mit bis zu 250 Personen stattfinden. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

Ab einer Inzidenz von 100:

Nochmalige Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen).

  • 3G-Regel in Freizeit- und Kultureinrichtungen, beim Amateursport sowie zusätzlich neben der Innen- auch in der  Außengastronomie.
  • Im Einzelhandel sind dann wieder Quadratmetervorgaben einzuhalten.
  • Die Maskenpflichten wird ausgeweitet (Schule auch am Sitzplatz, FFP2 für Personal in Alten- und Pflegeheimen, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im ÖPNV).
  • Veranstaltungen sind bereits mit mehr als 200 bzw. 100 Teilnehmern (zzgl. Geimpfte + Genesene) genehmigungspflichtig.
  • Eine generelle Empfehlung zum Homeoffice ist auszusprechen.
  • 10-Personen-Kontaktbeschränkung für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene.

Schule

Präventionswochen nach den Schulen:

In den ersten beiden Unterrichtswochen werden alle Schülerinnen und Schüler (und selbstverständlich auch die Lehrerinnen und Lehrer) dreimal pro Woche getestet. In den Präventionswochen muss – unabhängig von der Inzidenz vor Ort - auch am Sitzplatz eine
medizinische Maske getragen werden.

Neben den regelmäßigen Testungen werden in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr benötigt, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen. Das Hessische Kultusministerium gibt ein Testheft für Schülerinnen und Schüler heraus, in dem die regelmäßigen Tests durch die Schule bzw. die Lehrerinnen und Lehrer eingetragen werden. Dieser Nachweis gilt dann nicht nur an den Testtagen, sondern generell.

(Stand 23.8.2021)