Telefon: 0561 4992-0

31.05.2021

Weitere Lockerungen gelten ab dem 1. Juni 2021 auch in Baunatal.
Weitere Lockerungen gelten ab dem 1. Juni 2021 auch in Baunatal.

Freude über weitere Lockerungen in Baunatal

Ab dem 1. Juni 2021 gelten die Regeln für Stufe 2

Stufe 2 greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Erreichen von Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 ist oder sobald die Inzidenz fünf Tage unter 50 liegt. Ab dem 1. Juni 2021 gilt auch in der Stadt Baunatal Stufe 2. Damit werden weitere Lockerungen in Kraft treten.

Corona-Regeln für Stufe 2:

Ausgangssperre

Die Ausgangssperre war bereits in Stufe 1 entfallen 

Kontaktregeln

Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene)

Kita

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule

Jahrgänge 1 bis 13 Präsenzunterricht, 2x wöchentlich Test

Hochschulen

Hybridbetrieb mit Fokus auf mehr Präsenz

Alten- und Pflegeheime

Es gelten die bisherigen Regelungen:

  • vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr
  • keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewohnerzimmer
  • keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag 

Kinder- und Jugendarbeit

In Gruppen bis 50 Personen möglich. Betreuungspersonen, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit 

Erweiterte Maskenpflicht

In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, Fußgängerzonen gilt die generelle Empfehlung der medizinischen Maske, ebenso in Innenräumen, immer, wenn die Mindestabstände nicht gewahrt werden können

ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr

Maskenpflicht

Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte) 

Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen gilt eine Testempfehlung) und strengen Abstands - und Hygienevorgaben, Kontaktdatenerfassung

Freizeit- und Amateursport

Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben. Empfehlung: tagesaktueller Test; Öffnung Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls Testempfehlung

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben

Verkaufsstätten, Einzelhandel

Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht

Gastronomie

Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln, Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz, Kontaktdatenerfassung.
Für die bereits geöffnete Außengastronomie wird ein Test empfohlen, die Testpflicht entfällt

Clubs, Diskotheken

Öffnung als Bar/Gastronomie mit tagesaktuellem Test, weitere Regeln s.o. Gastronomie 

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze

Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zweimal pro Woche, Kontaktdatenerfassung

Körpernahe Dienstleistungen

Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung, tagesaktueller Test als Empfehlung

Arbeitsgestaltung

Regeln aus der Bundesnotbremse gelten bis 30.6. 

Alkoholkonsum

Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen

Spielbanken, Spielhallen

Öffnung mit tagesaktuellem Test, strenge Abstandsund Hygieneregeln, Maskenpflicht bis zum Platz, Kontaktdatenerfassung

Prostitutionsstätten

Geschlossen