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27.01.2021

Lockdown bis 14. Februar verlängert

Erweiterte Maskenpflicht beschlossen

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Der Lockdown geht weiter: Die bestehenden Corona-Maßnahmen werden bis zum 14. Februar verlängert und teilweise noch erweitert. Die Hessische Landesregierung hat zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenz beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Die bisherigen Maßnahmen hätten gewirkt, die Zahl der Neuinfektionen sei aber immer noch zu hoch, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier.

Die Regelungen im Einzelnen

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen:

  • Die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verordnungen bleiben bestehen und werden bis zum 14. Februar verlängert. Private Treffen dürfen demnach weiterhin nur mit einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Erlaubt bleibt die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen.
  • Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien, wenn die sozialen Kontakte sonst nach Möglichkeit reduziert werden.

Seit dem 23. Januar gilt zudem:

Erweiterte Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und Gottesdiensten:

  • Sowohl beim Bus- und Bahnfahren wie auch beim Einkaufen können die empfohlenen Mindestabstände nicht immer sicher eingehalten werden. Daher müssen in beiden Bereichen zukünftig medizinische Masken getragen werden. Neben FFP2-Masken zählen dazu auch OP-Masken. Diese Masken schützen besser vor einer Übertragung des Virus als einfache Alltagsmasken.
  • Auch in Gottesdiensten müssen medizinische Masken getragen werden. Die Pflicht gilt auch am Platz, obwohl hier ein 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden muss. Der Gemeindegesang bleibt – trotz Maskenpflicht – untersagt.

Das Land stellt zudem den hessischen Tafeln 1 Million medizinische Masken bereit, damit diese sie an bedürftige Personen verteilen können.

Schulen und Kinderbetreuung:

  • Die hessischen Regelungen zu Schulen und Kinderbetreuung bleiben bestehen. Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht.
  • Auch für Kitas gilt weiterhin: Eltern sollen – wo immer möglich – ihre Kinder zu Hause betreuen. Es ist weiterhin erlaubt, dass sich bis zu drei Familien zu Betreuungsgemeinschaften zusammenschließen und im Wechsel die Kinderbetreuung übernehmen.

(Quelle: Pressestelle Hessische Staatskanzlei)