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19.08.2020

„Schnupfenkinder“ dürfen in die Kita

Landesregierung legt neue Regelungen fest - Maskenpflicht in allen Schulen

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Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Aufgrund des Schulstarts und weil nach dem Ende der Sommerferien wieder mehr Kinder in die Betreuung gehen, wurden insbesondere für diese Bereiche neue landesweit gültige Regeln und Empfehlungen vereinbart.

Umgang mit „Schnupfenkindern“

Die Schulen und Kitas erhalten Sicherheit im Umgang mit „Schnupfenkindern“. Demnach ist Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ausdrücklich kein Ausschlussgrund. Wer lediglich einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen.

Das Sozialministerium hat dazu gemeinsam mit dem Kultusministerium Leitlinien erarbeitet: Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? Wann kann es wieder in die Schule? Was passiert mit einer Klasse, wenn ein Kind positiv auf Corona getestet wird? Zu all diesen Fragen gibt es ein Informationsblatt (corona.hessen.de).

Die in diesem Info-Blatt vorgelegten Leitlinien sollen auch Sicherheit schaffen, wenn der absehbare Fall einzelner Corona-Infektionen in Schulen oder Kitas auftritt. Die Informationen sollen den Verantwortlichen helfen, damit nicht übereilt Schulen oder Kitas geschlossen werden. „Selbstverständlich müssen alle – Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Fachkräfte und sonstige Kräfte in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Heranwachsenden im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern“, betonte Sozialstaatssekretärin Anne Janz. Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflegestelle und in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:

  • Fieber (ab 38,0°C)
  • Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll zu keinem automatischen Ausschluss führen.
  • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Schnupfen-Begleiterscheinung).

Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer chronischen Erkrankung sind demnach nicht relevant.

Maskenpflicht in Schulen

An allen hessischen Schulen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Maskenpflicht an Schulen soll generell im Schulalltag gelten und zwar bis zum Betreten des Klassenoder sonstigen Unterrichtsraums. Das Tragen der Maske während des Unterrichts werde auch von Medizinern kritisch gesehen, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Selbstverständlich sei es aber jedem freigestellt, dies freiwillig zu tun. Abweichend von dieser Vorgabe können Schulen –wenn sie beispielsweise ein sehr großes Außengelände haben – von der Maskenpflicht abzuweichen.

Die Entscheidung liege bei der Schulleitung. Vorher muss jedoch die Schulkonferenz angehört werden. Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen in einer Region deutlich ansteige liege es im Ermessen der Gesundheitsämter vor Ort, eine weitergehende Maskenpflicht im Einzelfall anzuordnen.

Regelungen in den städtischen Kitas

In einem Schreiben an die Baunataler Eltern, das zum Start ins neue Kitajahr seit Montag in den städtischen Kindereinrichtungen aushängt, informiert Bürgermeisterin Silke Engler über bestehende Corona-Regeln und das richtige Verhalten von Urlaubern, die ihr Kind nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet in die Kita bringen möchten.

Die Corona-Pandemie habe leider keine Ferien gemacht. Im Moment müssten sich alle eher mit erhöhter Vorsicht begegnen, bemerkt die Bürgermeisterin. Daher bittet sie die Eltern zum Schutz der Kinder und Familien sowie aller Beschäftigten in den Einrichtungen weiter um aktive Unterstützung bei der Umsetzung der geltenden Schutzmaßnahmen.

Dies betrifft unter anderem die Bring– und Abholsituation, in der nicht alle Kinder gleichzeitig entgegengenommen bzw. übergeben werden können. „Planen Sie daher entsprechend Zeit ein, da wir Ihnen nur nacheinander den Zutritt zu den Einrichtungen gestatten können“, bittet Silke Engler die Eltern um Verständnis.

Oberstes Ziel seien weiterhin niedrige Infektionszahlen. Daher werden die Eltern gebeten, nur Kinder zur Betreuung zu bringen, die frei von Krankheitssymptomen sind (siehe oben). Momentan seien leicht steigende Erkrankungszahlen durch die Urlaubsrückkehrer zu verzeichnen.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten hat das Bundesgesundheitsministerium eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Diese entfällt nur dann, wenn ein freiwilliger Test ein negatives Ergebnis ergibt. „Wir bitten Sie dringend um Beachtung dieser Anordnung“, appelliert die Bürgermeisterin.

Der Landkreis Kassel hat ein neues Bestätigungsformular zur Verfügung gestellt, dass einmal wöchentlich unterschrieben in der Kita abgegeben werden muss.

Der Dank der Bürgermeisterin gilt dem Verständnis und der Rücksichtnahme der Eltern während der letzten Wochen vor der Schließzeit. Gemeinsam habe man eine gute Betreuungssituation gewährleisten können und zu einer geringen Infektionsrate im Landkreis Kassel beigetragen.

Weitere Vorgaben der Landesregierung

Das Corona-Kabinett hat auch Vorgaben und Verordnungen zum Bus- und Bahnfahren, für Restaurants, Spielhallen und Weihnachtsmärkte angepasst:

  • Weihnachtsmärkte werden wie Wochen- und Flohmärkte behandelt und dürfen unter Einhaltung entsprechender Regeln stattfinden. Das bedeutet, es darf nicht auf den Wegen gegessen oder getrunken werden, sondern nur in hierfür vorgesehenen, abgesperrten Bereichen. Einzelne Kinderkarussells dürfen fahren.
  • Im Öffentlichen Personennahverkehr wird das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nunmehr direkt mit einer Geldbuße (50 Euro) belegt. Es wird zuvor keine Ermahnung bzw. Aufforderung mehr erfolgen.
  • In Restaurants und Lokalen dürfen wieder Pfeffer- und Salzstreuer auf den Tischen stehen.
  • Besucher von Spielhallen und Casinos müssen – anders als das Personal – keine Mund-Nasen- Bedeckung mehr tragen. Die Regeln werden mit den geltenden Vorgaben der Gastronomie vereinheitlicht.

Alle weiteren Corona-Verordnungen wurden einheitlich bis zum 31. Oktober dieses Jahres verlängert.